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EP Product® Garantie und Gewährleistungsbestimmungen


EP Product® ist eine Schweizer Marke und seit Jahren dafür bekannt, eine äusserst hochwertige Qualität und eine durchgängige Qualitätskontrolle zu betreiben. Qualität nicht nur bei den Produkten, sondern auch in der gesamten Dienstleistungskette. Qualität ist nicht nur ein Wort, Qualität ist eine Verpflichtung und gehört zu den Werten von EP Product®.

Um sich weiter von anderen Wettbewerbern abzuheben, betreibt EP Product® seit 01. Januar 2018 eine gegenüber den Kundenerwartungen innovative und hochstehende Garantie-/Gewährleistungs- und Kulanzpolitik. Dies beinhaltet eine Grundgewährleistung von zwei Jahren auf alle Artikel und Geräte. Ausgewählte EP Produkte haben eine erweiterte Garantieleistung von bis zu 2 Jahren zusätzlich. Diese Politik lässt dabei viel Spielraum für Kulanzleistungen nach dem jeweiligen Garantie- oder Gewährleistungszeitraum. Individuelle Entscheide über eine mögliche Kulanz werden durch die Garantieverantwortlichen Mitarbeiter von EP Product® getroffen. Mit dieser Massnahme unterstreichen wir unsere Kompetenzen und unsere Grundwerte, um für eine hohe Qualität zu sorgen und diese jederzeit sicherzustellen.

EP Garantie und Gewährleistungsrichtlinien_20180603.pdf


Gewährleistung Verkäufer (24 Monate)

Auf alle Artikel und Geräte, die ab dem 01.01.2013 im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder Liechtenstein im Fachhandel verkauft werden. Dies gilt für alle Artikel, die von Endverbrauchern (Käufer) bei einem Verkäufer (EP Product Fachhändler) gekauft wurden. Entscheidend ist das Datum der Kaufquittung des gekauften Artikels. Gemäss OR Artikel 210.

Garantie EP Product® (12 bis 24 Monate)

Die minimale Garantielaufzeit für jedes EP Product® ist 12 Monate ab Kaufdatum im Fachhandel. Geltend für einige Artikel und Geräte, welche ab dem 01.01.2014 im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder Liechtenstein verkauft werden und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (OR Artikel 210) des Verkäufers eine zweijährige Garantie haben. Die Garantie ist gesondert in der Betriebsanleitung und oder auf dem EP Product® Webshop vermerkt und ausgeschrieben. Diese Produkte haben eine Garantielaufzeit von bis zu 24 Monaten ab Kaufdatum. Entscheidend ist immer das Datum der Kaufquittung eines zu diesem Zeitpunkt gekauften Artikels bei uns oder einem EP Product® Fachhändler.

Kulanz (maximal 36 Monate ab Kaufdatum)

Kulanz ist eine freiwillige Leistung ohne jegliche Anerkennung einer Rechtspflicht "ohne Präjudiz". Sie kann in Ausnahmefällen von EP Product® angewendet werden, damit der EP Partner mit dem Endverbraucher eine Einigung in einem nicht klaren Garantiefall finden kann. Dazu muss sich der EP Product® Partner mit der Marke EP Product® an einem Kulanzfall beteiligen, um für den Kunden eine optimale Lösung im Sinne der Kundenzufriedenheit finden zu können. Die Beteiligung des Partners beträgt jeweils immer 33% des Bruttokaufpreises gemäss aktueller EP Product® Preisliste. Dies entspricht einem Drittel des Kaufpreises. Die restlichen Kosten des defekten Artikels werden durch EP Product® übernommen. Kulanzfälle unterliegen ebenfalls den Garantierichtlinien und in letzter Instanz der Entscheidung des Garantieverantwortlichen bei EP Product®.

Deckungsweite

Für alle EP Product® Artikel und Geräte, welche die nachweislich bei einem autorisierten EP Product® Partner bzw. Fachhändler erworben wurden.


Folgende Länder fallen unter die Deckungsweite:


Belgien / Bosnien-und Herzegovina / Dänemark / Deutschland / Finnland / Frankreich / Griechenland / Vereinigtes Königreich / Irland / Italien / Kanarische Inseln / Kroatien / Luxemburg / Mazedonien / Niederlande / Norwegen / Liechtenstein / Österreich / Polen / Portugal / Rumänien / Schweden / Schweiz / Serbien / Montenegro / Slowenien / Slowakei / Spanien / Tschechien / Ungarn

Nicht gedeckt sind:


- Verursachte Schäden durch unsachgemässe Handhabung
- Verursachte Mängel wegen nicht beachten der Gebrauchsanleitung oder der technischen Daten / Spezifikationen
- Schäden oder Mängel, die durch normalen Verschleiss entstanden sind
- Schäden oder Mängel, die nicht nach Vorgaben des neuen Garantieprozesses dokumentiert, beschrieben oder eingesendet werden
- Mängel, die ausserhalb der Garantie oder Gewährleistungszeit liegen
- Artikel, für die keine originale Kaufquittung oder kein Kaufnachweis eines EP Product® Fachhändlers vorhanden ist
- Artikel, an denen manipuliert, gelötet, Teile ausgetauscht wurden oder Artikel bei denen Teile fehlen
- Geräte, die bereits durch unbefugte geöffnet wurden
- Reparaturen durch Dritte
- Bei Auktions- oder Handelsportalen gekaufte Artikel, z.B bei Ricardo, OLX, welche nicht von einem offiziellen EP Product® Fachhändler verkauft wurden

Nicht enthalten sind:


- Arbeitsleistungen, die nicht von EP Product® freigegeben, schriftlich genehmigt oder anderweitig in Auftrag gegeben wurden
- Verursachte Schäden beim Transport oder der Rücksendung
- Porto- und andere Kosten wie z.B Verpackungen die durch Sendungen und Transport entstehen

Diese Bestimmungen sind gültig ab 01.01.2018